Betriebshaftpflicht für Fotografen und Kameraleute

Sie stehen hinter der Kamera. Wir kümmern uns um den passenden Haftpflichtschutz. Die Betriebshaftpflicht für Kamera und Foto schützt Sie, wenn Sie bei Ihrer Arbeit eine andere Person verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Dazu gehören auch die versicherten Mietsachschäden an Studios und anderen Räumen.

Das Angebot richtet sich an Kameraleute und DoPs, Kameraassistenten, Fotografen, Videojournalisten, Video-Operator, DITs, Content Creator und Beleuchter. Ob allein oder mit Unterstützung: Wir stellen den Vertrag passend zu Ihren beruflichen Aufgaben zusammen.

Was leistet die Betriebshaftpflicht?

  • Schutz bei Personen- und Sachschäden aus Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit..
  • Prüfung von Schadenersatzforderungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Übernahme berechtigter versicherter Schadenersatzansprüche.
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden nach dem vereinbarten Tarif.
  • Vertragsvarianten mit oder ohne allgemeinen Selbstbehalt; für einzelne zusätzliche Einschlüsse können eigene Selbstbehalte gelten

Typische Situationen am Set und beim Fototermin

Ein Stativ kippt um und beschädigt den Boden einer gemieteten Location. Eine Person stolpert über Ihr Kabel und verletzt sich. Beim Aufbau beschädigen Sie eine Requisite des Auftraggebers. Solche Situationen zeigen, wofür Sie eine Betriebshaftpflicht brauchen: Es geht um Schäden bei anderen, nicht um den Ersatz Ihrer eigenen Kamera.

Auch an gemietete Räume und Technik denken

Schäden an gemieteten Studios und Räumen sind prinzipiell mitversichert. Eine geliehene Kamera ist dagegen eine andere Art von Mietsache. Für angemietetes Equipment ist der Rent-In-Schutz Ihrer Equipmentversicherung wichtig. Wir stimmen beide Verträge aufeinander ab.

Vorteile für Berufseinsteiger und Inhaber

Für Filmstudierende und Auszubildende ist im ersten Jahr ein Nachlass möglich. Je nach Vertragsvariante kann auch eine Privathaftpflicht für den Inhaber enthalten sein. Geben Sie Ihren Ausbildungs- oder Gründungsstatus bei der Anfrage an; im Angebot sehen Sie die für Sie geltenden Konditionen.

Was kostet Ihre Betriebshaftpflicht?

Für die Berechnung benötigen wir Ihre Tätigkeit, Angaben zu Ihrem Betrieb und den gewünschten Versicherungsschutz. Nutzen Sie das Anfrageformular. Sie erhalten Ihr Angebot mit Versicherungssumme, Beitrag, Selbstbehalten und allen zugehörigen Bedingungen.

Häufige Fragen

Ist die Versicherung auch für einen allein arbeitenden Kameramann sinnvoll?

Ja. Auch ohne Mitarbeiter können Sie beim Dreh einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Der Schutz richtet sich nach Ihrer Tätigkeit, nicht danach, ob Sie ein großes Team beschäftigen.

Ist meine eigene Kamera mitversichert?

Nein, dafür benötigen Sie eine Equipmentversicherung. Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen anderer Personen.

Was ist bei Urheberrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen?

Dafür bieten wir eine separate Vermögensschadenhaftpflicht an. Sie schützt vor versicherten finanziellen Forderungen, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen.

Was gilt für meine Assistenz oder freie Mitarbeiter?

Geben Sie an, mit wem Sie zusammenarbeiten und welche Aufgaben die Personen übernehmen. Wir wählen den passenden Einschluss für Ihr Team. Die eigene Haftung eines selbstständigen Subunternehmers ist dabei von Ihrer Haftung als Auftraggeber zu unterscheiden.

Jetzt Haftpflichtangebot für Kamera und Foto anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihre Arbeit und Ihren Betrieb. Wir senden Ihnen ein Angebot für Ihre berufliche Haftung, inklusive Antragsunterlagen und Bedingungen.