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Haftpflicht für Veranstaltungstechniker

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Übersicht Umfang

Die Regel-Deckungssummen beträgt 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden (nicht für kurzfristige Veranstaltungen); andere Deckungssummenvarianten sind auf Anfrage möglich.

Mitversicherte Risiken (sofern beantragt und deklariert):
  • Tribünen
  • Abbrennen von Feuerwerken
  • Veranstaltung von (Fest-)Umzügen
  • Zelte
Kurzfristige Veranstaltungen sind bis zu einer 7-tägigen Dauer versicherbar.